Inhalt der Geschäftsordnung
1. Ziel und Zweck der Geschäftsordnung
2. Gremien
3. Aufgabenbereiche der Vorstandsmitglieder
Der Vorstand:
1) dem 1. Vorsitzenden
2) dem 2. Vorsitzenden
3) dem Geschäftsführer
4) dem Schatzmeister
Der Vereinsrat:
5) dem Jugendleiter
6) den Vorsitzenden oder Vertretern der Abteilungen
sonstige Funktionen
7) Pressewart
8) Schriftführer
9) Geschäftsstelle
4. Beitragsordnung
Mitgliedsbeiträge
Nutzungsgebühren
Kursgebühren
1. Ziel und Zweck der Geschäftsordnung
Die Geschäftsordnung umfaßt in Ergänzung zur Vereinssatzung Richtlinien zur geregelten Arbeit und zur Abgrenzung der Aufgabenbereiche innerhalb der Vorstandstätigkeit.
2. Gremien
Oberstes Gremium ist die Mitgliederversammlung.
Der Vereinsrat ist zuständig für alle Angelegenheiten. Er setzt insbesondere die Beschlüsse der Mitgliederversammlung um, entwickelt im Rahmen der Satzung und des Haushalts unter Beachtung bestehender Grundsatzbeschlüsse und Konzeptionen neue Aktivitäten in allen Bereichen und koordiniert die Tätigkeit der Mitglieder des Vorstandes.
Der Vorstand ist zuständig für die allgemein laufende Verwaltung im Verein. Dazu zählen insbesondere Angelegenheiten der Haushaltsführung, der Sitzungsvorbereitung und der Außenkontakte im Rahmen des laufenden Schriftverkehrs. Die Entscheidung über grundsätzliche Fragen bleibt dem Vereinsrat bzw. der Mitgliederversammlung vorbehalten.
Zur Unterstützung des Vorstandes und zur Erfüllung seiner Aufgaben kann der Vorstand Arbeitskreise bilden. Zuständigkeit, Aufgaben und Amtsdauer ist mit der Einsetzung festzulegen.
3. Aufgabenbereiche der Vorstandsmitglieder
Der Vorstand hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters nach §26Abs.2BGB und vertritt den Verein nach außen. Alle Vorstands- und Vereinsratsmitglieder sowie die Arbeitskreismitglieder erfüllen ihre Tätigkeit "ehrenamtlich". Der Vorstand setzt sich wie folgt zusammen:
Der Vorstand:
1) 1. Vorsitzender
Er ergreift die Initiative hinsichtlich der Vorhaben und koordiniert die Tätigkeit der Mitglieder des Vorstands, des Vereinsrates und der Abteilungsleiter. In Eilfällen trifft er vorläufige Maßnahmen und entscheidet an Stelle des Vorstandes, wenn eine Entscheidung des Vorstands nicht rechtzeitig herbeigeführt werden kann.
Der Vorstand muß umgehend informiert werden.
Er ist der erste Repräsentant des Vereins.
Er leitet Mitgliederversammlungen und Vorstands- und Vereinsratssitzungen.
Er ist verantwortlich für Organisation aller Veranstaltungen.
Er koordiniert/delegiert Aufgaben.
Er führt Verhandlungen mit Ämtern und Personen.
Er hält engen Kontakt zu allen Abteilungen des Vereins und ist Ansprechpartner für die Abteilungsleiter und Übungsleiter in allen Fragen.
Er ist verantwortlich für den Vereinsraum.
Er legt die Termine für Veranstaltungen und Versammlungen fest.
2) 2. Vorsitzender
Er vertritt den 1. Vorsitzenden in dessen Abwesenheit.
Er ist Leiter des Veranstaltungskomitees und organisiert die speziellen Vereinsveranstaltungen nach Vorgabe durch den 1. Vorsitzenden.
3) Geschäftsführer
Er vertritt den Vorsitzenden in geschäftlichen Belangen.
Er nimmt folgende Verwaltungsaufgaben für den Verein wahr:
Mitgliederverwaltung ( Aufnahmen/Austritte/Änderungen).
Beitragswesen, Mahnwesen.
Allgemeiner Geschäfts- und Schriftverkehr sowie Versicherungsangelegenheiten.
Beantragung von Zuschüssen bei Verbänden und Behörden.
Führen und Überwachen der Termine im geschäftlichen Bereich.
Er ist verantwortlich für die Geschäftsstelle.
4) Schatzmeister
Er nimmt alle finanziellen Belange nach Maßgabe der Finanzordnung wahr. Er überwacht die Einhaltung des Haushaltsplans und berät den Vorstand und den Vereinsrat in allen Fragen mit finanziellen Auswirkungen.
Er führt alle Vereinskonten.
Verhandlungen mit Geldinstituten bei Geld und Kontoangelegenheiten.
Durchführen von Überweisungen und Barauszahlungen.
Führen des Jahresjournals, Buchhaltung nach Einnahme- Überschussrechnung.
Führen von Verhandlungen mit Finanzamt und Steueramt.
Erstellen von Spenderlisten und Spendenbescheinigungen.
Durchführen des Finanzausgleichs der Abteilungen.
Der Vereinsrat:
5) Jugendleiter
Er vertritt die Interessen der Jugend.
6) Vorsitzende oder Vertreter der Abteilungen
Sie vertreten die Interessen der Abteilung im Vereinsrat.
Abteilungsleiter sind verantwortlich für den gesamten Sportbetrieb in ihren Abteilungen. An- und Abmeldung von Mitgliedern in ihrer Abteilung.
Koordination und Einsatz der Übungsleiter in ihrer Abteilung.
Sonstige Funktionen
7) Schriftführer
Er ist verantwortlich für die Protokollführung bei Mitgliederversammlungen des Vereins. Die Protokolle bei Vorstandssitzungen und Vereinsratssitzungen werden vom Geschäftsführer erstellt.
8) Pressewart
Er ist zuständig für die Pressearbeit des Vereins.
9) Geschäftsstelle
Die Mitarbeiter der Geschäftsstelle unterstehen dem Geschäftsführer und übernehmen nach Anweisung Verwaltungstätigkeiten des Vorstandes.
4. Ergänzungen zur Satzung
Mitgliedsbeiträge
JAHRESBEITRAG
Folgende Mitgliedsbeiträge gelten ab dem 01. Januar 2010:
Mitglieder bis einschließlich 14 Jahre: 68,00 € jährlich
Mitglieder bis einschließlich 17 Jahre: 74,00 € jährlich
Mitglieder ab 18 Jahre: 98,00 € jährlich
Eltern- und Kind- Turnen
Elternteil: 54,00 € jährlich
Kind: 48,00 € jährlich
Gezahlte Beiträge werden bei Vereinsaustritt nicht erstattet.
Sonderbeiträge / Beitragsvergünstigungen:
Der Sportverein gewährt folgende Beitragsvergünstigungen:
Sind beide Eltern Vereinsmitglied, so besteht ab dem zweiten Kind unter 17 Jahren Beitragsbefreiung.
Sind zwei Mitglieder einer Familie bis einschließlich 18 Jahren im Verein angemeldet, so sind alle weiteren Kinder unter 18 Jahren beitragsfrei.
Die Patienten der Koronarsportgruppe zahlen einen zusätzlichen Jahresbeitrag. Dieser beträgt zur Zeit 75 €.
Während Ableistung des Pflichtwehrdienstes bzw. Zivildienstes ist die Mitgliedschaft beitragsfrei , sofern dieser Zeitraum der Geschäftsstelle mitgeteilt wird und amtlich bescheinigt werden kann.
Inhaber des Mucher Passes erhalten eine Beitragsermäßigung von 50% des jeweiligen Jahresbeitrages
Kursgebühren
Der Verein und die Abteilungen können zeitlich begrenzte Kurse anbieten, die nicht zum normalen Sportprogramm des Vereins gehören. Die Kursgebühr pro Teilnehmer richtet sich nach dem sachlichen Aufwand für den Kurs und dem Honorar für den Kursleiter.
Kursgebühren können sowohl für Vereinsmitglieder wie auch für Nichtmitglieder erhoben werden. Die Kursgebühr wird vom Kursleiter in Abstimmung mit dem Vorstand festgelegt.
Diese Geschäftsordnung wurde beschlossen in der Vorstandsversammlung im Juli 2002,
Änderung beschlossen in der Vereinsratssitzung am 1.4.2003,
Änderung beschlossen in der Vereinsratssitzung am 19.10.2006
Zuletzt aktualisiert am Donnerstag, den 28. April 2017 um 17:30 Uhr